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Partnerschaft braucht faire Regeln
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Allgemeine Bedingungen
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Sehr geehrte Eltern,
bitte lesen Sie die Reise- und Zahlungsbedingungen genau durch.
Mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular kommt der
verbindliche Reisevertrag für Sie zustande.
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1.
Anmeldungen werden nur schriftlich, per Telefax oder E-Mail
entgegengenommen. Diese Anmeldung ist für den Absender
verbindlich. Die Anmeldung wird vom Studienhaus am Dom bestätigt.
Wird eine telefonische Reservierung nicht binnen 8 Tagen beidseitig
schriftlich bestätigt, gilt die Buchung beiderseits als
storniert.
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2.
Mit der Buchungsbestätigung erhält das angemeldete
Kind einen Kursvertrag auf der Basis der pädagogischen
Grundgedanken der Endres-Kurse. Nachdem der vom Kind und den
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemeinsam unterzeichnete
Kursvertrag im Studienhaus am Dom vorliegt, wird die Buchung
für das Studienhaus am Dom verbindlich.
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3.
Jede/-r Schüler/-in erhält in zwei Unterrichtsfächern
seiner Wahl (vgl. Angebot bei jeweiligen Kursen) die ausgeschriebene
Anzahl an Unterrichtsstunden.
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4.
Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl nach
pädagogischen als auch organisatorischen Gesichtspunkten.
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5.
Die Kurssprache ist Deutsch. Grundkenntnisse der deutschen Sprache
sind zur Teilnahme an einem Kurs Bedingung.
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6.
Die im Prospekt genannten Daten sind als An- und Abreisetag
maßgebend. Mit diesen Terminen beginnt und endet die Verantwortung
bzw. Aufsichtspflicht der Ferienbetreuung. Eine Selbstanreise
zu Kursen im Ausland ist nur nach vorheriger Rücksprache
möglich.
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7.
Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder an einem Kurs teil,
so wird die Bearbeitungsgebühr (= 50,- €) nur einmal
berechnet, d.h. für jedes weitere Kind reduziert sich die
ausgeschriebene Kursgebühr um diesen Betrag.
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8.
Nach Bestätigung der Anmeldung und nach Erhalt des Sicherungsscheines,
der die Absicherung der an uns geleisteten Zahlungen gemäß
§651 k BGB garantiert, sind 10 % des Kurspreises anzuzahlen.
Die Zahlung der restlichen Kursgebühr ist vor Kursbeginn
einem der zwei Konten der Ferienbetreuung zu leisten:
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Bezirkssparkasse St. Blasien,
Konto-Nr. 68882
(BLZ 680 522 30)
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Volksbank Hochrhein,
Konto-Nr. 2000 5300
(BLZ 684 922 00)
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9.
Bei Rücktritt nach der Anmeldebestätigung wird lediglich
eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR berechnet. Bei Rücktritt
von weniger als 30 Tagen bis Kursbeginn wird eine Ausfallvergütung
berechnet. Diese beträgt 10 % des Kurspreises bei Abmeldung
zwischen 29 und 21 Tagen vor Kursbeginn, zwischen 20 und 14
Tagen 25 %, bei Abmeldung zwischen 13 und 7 Tagen 50 %, bei
weniger als 7 Tagen bis Kursbeginn 70 %. Die vorzeitige Abreise
während des Kurses lässt den Vergütungsanspruch
des Studienhauses am Dom für die gebuchte Kursdauer unberührt.
Das Studienhaus am Dom hat sich auf die vereinbarte Vergütung
jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was es durch anderweitige
Verwendung der Leistungen erspart. Soweit im Einzelfall nicht
eine höhere Ersparnis erzielt werden kann, erlässt
das Studienhaus am Dom 30 % der Kurskosten für die nicht
in Anspruch genommenen Kurstage.
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10.
Wir empfehlen in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktritts-
und gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung.
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11.
Nicht vorgenommene oder verspätet geleistete Zahlungen
gelten nicht automatisch als Abmeldung.
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12.
Bei Kursteilnehmern, die vor Kursbeginn mit Personen in Verbindung
standen, die ansteckende Krankheiten (wie z.B. Windpocken, Masern,
Scharlach etc.) hatten, ist je nach Inkubationszeit bei Kursantritt
eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen,
dass sie keine gesundheitliche Gefährdung für andere
Kursteilnehmer darstellen.
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13.
Verschwiegene Krankheiten oder unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten
während des Kurses können zum Ausschluss von der Kursteilnahme
führen. Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen,
können nur nach vorheriger Absprache mit dem Studienhaus
am Dom aufgenommen werden.
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14.
Muss ein Schüler wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz,
wegen groben Verstoßes gegen die Ordnungsregeln der Kurshäuser
oder gegen die Richtlinien der Ferienbetreuung vorzeitig des
Kurses verwiesen werden, so ist die Kursleitung berechtigt,
den Teilnehmer von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abholen
zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu
bringen.
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15.
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Kursleiter
(der örtlichen Reiseleitung) oder der Ferienbetreuung mitzuteilen.
Sofern es nicht gelingt, an Ort und Stelle die Beanstandungen
zu beheben, fertigen Kursleitung und Teilnehmer eine gegengezeichnete
Niederschrift an, die als Grundlage für etwaige Schadensersatzansprüche
dient. Alle etwaigen Ansprüche sind innerhalb von einem
Monat nach der vertraglich vereinbarten Rückkehr geltend
zu machen.
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16.
Das Studienhaus am Dom haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Haftpflicht gilt das Verursacherprinzip.
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17.
Soweit durch den Kursteilnehmer fremdes Eigentum beschädigt wird, haftet er hierfür in vollem Umfang ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch die Missachtung von Ordnungsregeln über Nichtbeachtung von Anweisungen der Betreuer oder grob fahrlässigem Verhalten entstanden sind.
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18.
Vor Diebstahl oder Verlust des Reisegepäcks während
der Fahrt oder am Kursort ist niemand absolut sicher. Wir empfehlen
daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung..
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19.
Das Studienhaus am Dom behält sich das Recht vor, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung
für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern,
ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber
dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle
Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt
ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website
nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
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20.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten vollständig
alle Vereinbarungen des - zwischen dem Nutzer und Studienhaus
am Dom bestehenden - Vertrages und ersetzen alle vorangehenden
Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich,
elektronisch oder schriftlich erfolgten.
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21.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches
Recht anzuwenden. Besitzt der Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die
Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Blasien als vereinbart.
Stand: Dezember 2009
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