Lernen lernen Studienhaus am Dom
Willkommen Faire Regeln
FerienkurseLernmethodikSeminareLernmittelverlagInfos & mehrKontaktStart
Konzept
Team
Kursorte
Termine
Anmeldung
Reiseversicherung
Faire Regeln
Prospekt
   

Partnerschaft braucht faire Regeln

 

Allgemeine Bedingungen








Sehr geehrte Eltern,
bitte lesen Sie die Reise- und Zahlungsbedingungen genau durch.
Mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular kommt der verbindliche Reisevertrag für Sie zustande.

-------------------------------------------------------------------------

1.
Anmeldungen werden nur schriftlich, per Telefax oder E-Mail entgegengenommen. Diese Anmeldung ist für den Absender verbindlich. Die Anmeldung wird vom Studienhaus am Dom bestätigt. Wird eine telefonische Reservierung nicht binnen 8 Tagen beidseitig schriftlich bestätigt, gilt die Buchung beiderseits als storniert.
-------------------------------------------------------------------------
2.
Mit der Buchungsbestätigung erhält das angemeldete Kind einen Kursvertrag auf der Basis der pädagogischen Grundgedanken der Endres-Kurse. Nachdem der vom Kind und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemeinsam unterzeichnete Kursvertrag im Studienhaus am Dom vorliegt, wird die Buchung für das Studienhaus am Dom verbindlich.
-------------------------------------------------------------------------
3.
Jede/-r Schüler/-in erhält in zwei Unterrichtsfächern seiner Wahl (vgl. Angebot bei jeweiligen Kursen) die ausgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden.
-------------------------------------------------------------------------
4.
Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl nach pädagogischen als auch organisatorischen Gesichtspunkten.
-------------------------------------------------------------------------
5.
Die Kurssprache ist Deutsch. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind zur Teilnahme an einem Kurs Bedingung.
-------------------------------------------------------------------------
6.
Die im Prospekt genannten Daten sind als An- und Abreisetag maßgebend. Mit diesen Terminen beginnt und endet die Verantwortung bzw. Aufsichtspflicht der Ferienbetreuung. Eine Selbstanreise zu Kursen im Ausland ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
-------------------------------------------------------------------------
7.
Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder an einem Kurs teil, so wird die Bearbeitungsgebühr (= 50,- €) nur einmal berechnet, d.h. für jedes weitere Kind reduziert sich die ausgeschriebene Kursgebühr um diesen Betrag.
-------------------------------------------------------------------------
8.
Nach Bestätigung der Anmeldung und nach Erhalt des Sicherungsscheines, der die Absicherung der an uns geleisteten Zahlungen gemäß §651 k BGB garantiert, sind 10 % des Kurspreises anzuzahlen. Die Zahlung der restlichen Kursgebühr ist vor Kursbeginn einem der zwei Konten der Ferienbetreuung zu leisten:
---
Bezirkssparkasse St. Blasien,
Konto-Nr. 68882
(BLZ 680 522 30)
---
Volksbank Hochrhein,
Konto-Nr. 2000 5300
(BLZ 684 922 00)

-------------------------------------------------------------------------
9.
Bei Rücktritt nach der Anmeldebestätigung wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR berechnet. Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen bis Kursbeginn wird eine Ausfallvergütung berechnet. Diese beträgt 10 % des Kurspreises bei Abmeldung zwischen 29 und 21 Tagen vor Kursbeginn, zwischen 20 und 14 Tagen 25 %, bei Abmeldung zwischen 13 und 7 Tagen 50 %, bei weniger als 7 Tagen bis Kursbeginn 70 %. Die vorzeitige Abreise während des Kurses lässt den Vergütungsanspruch des Studienhauses am Dom für die gebuchte Kursdauer unberührt. Das Studienhaus am Dom hat sich auf die vereinbarte Vergütung jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was es durch anderweitige Verwendung der Leistungen erspart. Soweit im Einzelfall nicht eine höhere Ersparnis erzielt werden kann, erlässt das Studienhaus am Dom 30 % der Kurskosten für die nicht in Anspruch genommenen Kurstage.
-------------------------------------------------------------------------
10.
Wir empfehlen in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktritts- und gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung.
-------------------------------------------------------------------------
11.
Nicht vorgenommene oder verspätet geleistete Zahlungen gelten nicht automatisch als Abmeldung.
-------------------------------------------------------------------------
12.
Bei Kursteilnehmern, die vor Kursbeginn mit Personen in Verbindung standen, die ansteckende Krankheiten (wie z.B. Windpocken, Masern, Scharlach etc.) hatten, ist je nach Inkubationszeit bei Kursantritt eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass sie keine gesundheitliche Gefährdung für andere Kursteilnehmer darstellen.
-------------------------------------------------------------------------
13.
Verschwiegene Krankheiten oder unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während des Kurses können zum Ausschluss von der Kursteilnahme führen. Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger Absprache mit dem Studienhaus am Dom aufgenommen werden.
-------------------------------------------------------------------------
14.
Muss ein Schüler wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wegen groben Verstoßes gegen die Ordnungsregeln der Kurshäuser oder gegen die Richtlinien der Ferienbetreuung vorzeitig des Kurses verwiesen werden, so ist die Kursleitung berechtigt, den Teilnehmer von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.
-------------------------------------------------------------------------
15.
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Kursleiter (der örtlichen Reiseleitung) oder der Ferienbetreuung mitzuteilen. Sofern es nicht gelingt, an Ort und Stelle die Beanstandungen zu beheben, fertigen Kursleitung und Teilnehmer eine gegengezeichnete Niederschrift an, die als Grundlage für etwaige Schadensersatzansprüche dient. Alle etwaigen Ansprüche sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vereinbarten Rückkehr geltend zu machen.
-------------------------------------------------------------------------
16.
Das Studienhaus am Dom haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Haftpflicht gilt das Verursacherprinzip.
------------------------------------------------------------------------- 17.
Soweit durch den Kursteilnehmer fremdes Eigentum beschädigt wird, haftet er hierfür in vollem Umfang ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch die Missachtung von Ordnungsregeln über Nichtbeachtung von Anweisungen der Betreuer oder grob fahrlässigem Verhalten entstanden sind.

------------------------------------------------------------------------- 18.
Vor Diebstahl oder Verlust des Reisegepäcks während der Fahrt oder am Kursort ist niemand absolut sicher. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung
..
------------------------------------------------------------------------- 19.
Das Studienhaus am Dom behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen
.
------------------------------------------------------------------------- 20.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten vollständig alle Vereinbarungen des - zwischen dem Nutzer und Studienhaus am Dom bestehenden - Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten
.
------------------------------------------------------------------------- 21.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Besitzt der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Blasien als vereinbart.


Stand: Dezember 2009


» nach oben